Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahme- und Charterbedingungen

Teilnehmer- und Charterkreis

Als Teilnehmer gilt jede Person, die einen Segel-, Catamaran-, Windsurf- oder SUP-Kurs gebucht hat. Charterer ist derjenige, der einen Catamaran, eine Segeljolle, Windsurfmaterial, SUP-Equipment oder Kanu mietet.  Als Vercharterer wird der Vermieter des Catamarans, der Segeljolle, des Windsurfmaterials, SUP-Equipments oder Kanus bezeichnet.

Teilnahme- und charterberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Catamaran-/Segelsport/Windsurfsport/SUP-Sport/Kanusport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Catamaran-, Jollensegel-, Windsurf-, SUP-Kursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag

Die Anmeldung zu den Catamaran-/Jollensegel-/Windsurf-/SUP-Kursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Chartervertrages. Eine telefonische Reservierung ist verbindlich. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. 

Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 30 % des Kurspreises/Charterpreises zu leisten.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt durch den Teilnehmer/Charterer bis zu 7 Tage vor Kursbeginn/Charterbeginn wird die geleistete Anzahlung von 30% des jeweiligen Kurspreises/Charterpreises  einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/-charterer gestellt wird. Wurde keine Anzahlung geleistet so ist bei Absage bis zu 7 Tage vor Kursbeginn/Charterbeginn 30 % des Kurspreises/Charterpreises zu zahlen. Wird der Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer/Charterer weniger als 7 Tage vor Kurs-/Charterbeginn erklärt, hat er 80 % der Kurskosten/Chartergebühren zu zahlen, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vercharterung nicht gelingt. Wird der Rücktritt vom Vertrag weniger als 2 Tage vor Kurs-/Charterbeginn durch den Teilnehmer/Charterer erklärt, hat er 100 % der Kurskosten/Chartergebühren zu zahlen, sofern ein Ersatzteilnehmer-/charterer nicht gestellt wird.

Das funmüritz Wassersportcenter behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen in den Catamaran-/Jollensegel-/Windsurf-/SUP-Kursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Catamarane/Jollen bzw. des Windsurf-/SUP-Materials durch Kollisionen oder Vandalismus. Vom Teilnehmer/Charterer geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme am Kurs ausgeschlossen werden.

Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer raschen Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders/Vercharterers ist unbedingt Folge zu leisten. Schwimmwesten sind beim Catamaran-/Jollensegeln und beim Kanufahren immer anzulegen. An Bord sind Turn- oder Neoprenschuhe zu tragen. Brillen und sonstige Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern.

Sorgfaltspflicht

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Catamarane/Segeljollen/Kanus sowie des Windsurf-/SUP-Materials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Charterer verpflichtet, die Catamarane/Segeljollen/Kanus sowie das Windsurf-/SUP-Material vor Fahrtantritt auf die Betriebsbereitschaft zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Charterer verpflichtet, bei der Prüfung festgestellte oder während des Kurses/der Charterfahrt  auftretende Schäden dem Ausbilder/Vercharterer sofort anzuzeigen.

Falls die Betriebsbereitschaft der Catamarane/Segeljollen/Kanus, des Windsurf-/SUP-Materials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch grob fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Charterers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Charterers.

Haftung

Das funmüritz Wassersportcenter haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung  und die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Catamarane/Segeljollen/Kanus, des Windsurf-/SUP-Materials.

Die Catamarane/Segeljollen/Kanus, das Windsurf-/SUP-Material sind haftpflichtversichert. Personenschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 1,5 Millionen Euro begrenzt; Sachschäden bis zu einem Deckungsumfang von 0,5 Millionen Euro. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/Charterer im Falle seines Verschuldens dem Vercharterer persönlich für die darüber hinausgehenden Beträge.

Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Charterer eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Charterer verpflichtet sich, die Catamarane/Segeljollen/Kanus, das Windsurf-/SUP-Material wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Catamaranen/Segeljollen/Kanus, dem Windsurf-/SUP-Material und Ausrüstungsteilen, die durch Verschulden des Teilnehmers/Charterers entstanden sind, haftet der Teilnehmer/Charterer.

Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen übernimmt der Ausbilder/Vercharterer keine Haftung.

Zusätzliche Charterbedingungen

Dem funmüritz Wassersportcenter ist vom Charterer bei Vertragsabschluss ein gültiger Befähigungsnachweis vorzulegen. Beabsichtigt der Charterer einen Schiffsführer einzusetzen, wird er dies dem Vercharterer umgehend mitteilen und dem Vercharterer unverzüglich nach Vertragsschluss nachweisen, dass der Schiffsführer im Besitz eines gültigen Befähigungsnachweises ist.

Das funmüritz Wassersportcenter ist als Vercharterer berechtigt, die Übergabe der Catamarane/Segeljollen, des Windsurfmaterials zu verweigern, sofern der Charterer/Schiffsführer nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt.  Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen des gültigen Befähigungsnachweises, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Charterers/Schiffsführers hinsichtlich der sicheren Führung der Catamarane/Segeljollen/Kanus, des Windsurf-/SUP-Materials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vercharterer den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Chartergebühr einbehalten.

Der Charterer ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Charterer haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Der Charterer hat auch für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen.

Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine durchzuführen. Der Charterer  haftet dem Vercharterer im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes  in Höhe dieser Kosten, soweit er die Notwendigkeit der Schleppung zu vertreten hat.

Die Teilnahme an Regatten oder sonstigen Wettbewerben/Veranstaltungen ist dem Charterer untersagt.

Bei Beginn der Charterperiode hinterlegt der Charterer beim Vercharterer eine Kaution in bar. Der Vercharterer ist im Schadensfalle berechtigt, diese Kaution in Anspruch zu nehmen, soweit der Schaden nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden ist und der Charterer diesen zu vertreten hat.

Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Catamarane/Segeljollen/Kanus, des Windsurf-/SUP-Materials und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem  mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

Saisonstart 2024

Wir eröffnen unsere Sommersaison 2024 am 27.04.2024 um 10 Uhr. Wir freuen uns auf eine tolle Wassersportsaison mit Euch!